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Was zählt als Vandalismus bei der Fahrradversicherung?

Vandalismus wird als „blinde Zerstörungswut“ definiert und bezieht sich in Versicherungsverträgen auf die mutwillige Zerstörung von Eigentum durch andere. Die meisten Standard-Versicherungsverträge decken Vandalismus nicht ab. Deshalb ist es wichtig, ein teures Fahrrad auch vor Vandalismus zu schützen. In welchen Fällen Du in so einem Fall geschützt bist, erklären wir hier.
Besonderheiten
  • Kein Standard-Versicherungsschutz
  • Greift bei mutwilligen Beschädigungen
  • Straftatbestand (Polizei einschalten)
  • Mit Fotos nachweisen
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Als Vandalismus betrachten Versicherungsgesellschaften mutwillige Zerstörungen durch andere. Die Täter sind oft nicht zu ermitteln, da es sich meistens um eine willkürliche Zerstörung handelt. Kann der Sachschaden einem Täter zugeschrieben werden und kommt es zur Verhandlung, muss dieser für den Schaden aufkommen.
  • Auch erweiterte Hausratversicherungen oder Diebstahlversicherungen decken Schäden durch Vandalismus meist nicht ab. Selbst dann nicht, wenn ein Einbrecher Dein Fahrrad im Keller oder im Hausflur beschädigt.
  • Wenn Du in städtischer Umgebung wohnst und Dein Fahrrad häufig im Freien anschließst, könnte eine umfassende Versicherung mit Vandalismus-Schutz sicher sinnvoll sein. Auch bei sehr teuren Rädern wäre es ärgerlich, wenn die Versicherung bei Beschädigungen durch andere nichts zahlt.

Vandalismus am Fahrrad: In welchen Fällen greift die Fahrradversicherung?

Verbogene Räder, ein aufgeschlitzter Sattel oder ein gebrochener Rahmen – wird Dein Fahrrad beschädigt, während Du unterwegs bist, ist das besonders ärgerlich und im schlimmsten Fall musst Du nach Hause schieben. Vandalismus ist für die Geschädigten immer ein großes Ärgernis. Die Täter schlagen meist völlig willkürlich zu und können daher nur in den wenigsten Fällen ermittelt werden. So bleibt der Geschädigte nicht nur auf dem Ärger, sondern auch auf den Kosten sitzen, sofern das beschädigte Rad nicht speziell versichert wurde.

Risikofaktoren abwägen

Wenn Du auf dem Land wohnst, wo jeder jeden kennt und Vandalismus nur selten zum Problem wird, ist eine umfassende Versicherung mit Vandalismus-Schutz vielleicht zu viel des Guten. Auch der persönliche und monetäre Wert Deines Rades spielt eine Rolle: Wenn Du ein E-Bike oder ein teures Modell fährst, bei dem die Reparaturkosten im Fall einer Beschädigung hoch ausfallen würden, macht eine Vollkasko-Versicherung mit Vandalismus-Schutz auch in weniger risikobehafteten Wohngegenden Sinn.

In diesen Fällen ist Dein Rad besonders gefährdet

  • Arbeitest Du nachts oder gehst Du abends häufig aus? Wenn Du Dich regelmäßig abends und am Wochenende mit dem Rad bewegst, könnte Dein Fahrrad gefährdet sein.
  • Wenn Du keinen Stellplatz im Keller oder im Hausflur hast und Dein Fahrrad ständig im Freien abstellen musst, könnte es leicht zum Ziel werden.
  • Lässt Du Dein Rad auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule am Bahnhof oder an der Bushalte stehen? Gibt es keinen Schutzkäfig für Räder, könnte Dein Rad an öffentlichen Orten leicht beschädigt werden.
  • Hast Du ein teures Markenrad, politisch motivierte Aufkleber am Rahmen oder fällt Dein Rad anderweitig auf? Wenn Dein Fahrrad für Dich nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern ein Stück Persönlichkeit ist, solltest Du Dich gegen Vandalismusschäden schützen.

Beispielfälle: Wann greifen Standard-Versicherungen und wann nicht?

Mutwillige Beschädigung auf der Straße

Der „klassische“ Vandalismus-Fall sieht so aus: Du schließt Dein Fahrrad an einem Gehweg oder auf einem Parkplatz ab und verlässt den Standort. Während Deiner Abwesenheit kommt jemand des Weges, der – aus was für Gründen auch immer – auf Deine Speichen eintritt, das Rad mit Graffiti beschmiert oder den Lenker verbiegt. Kannst Du den Täter nicht auf frischer Tat ertappen, kann niemand für den Schaden verantwortlich gemacht werden. In solchen Fällen greift nur eine Fahrradversicherung mit eingeschlossenem Vandalismusschutz!

Mutwillige oder versehentliche Beschädigung durch Bekannte

Wenn ein Freund Dein Rad (versehentlich oder absichtlich) in einen Graben setzt und verbiegt, der Nachbar (versehentlich oder absichtlich) mit seinem Auto über den Rahmen fährt oder die Polizei einen Vandalisten auf frischer Tat ertappt, ist die Versicherungsgesellschaft des Schädigers für sämtliche Reparatur- und Ersatzzahlungen zuständig. Wenn der Täter keine Haftpflichtversicherung hat oder ihm ein klarer Vorsatz nachzuweisen ist, muss der Fall möglicherweise vor Gericht geklärt werden.

Beschädigung Deines Rades während eines Einbruches

Formell betrachtet gehört Dein Fahrrad zum Hausrat und ist durch eine einfache Hausratversicherung geschützt. Das gilt allerdings nur bei Feuer- oder Wasserschäden oder im Falle eines Diebstahls bei einem Einbruch. Wird Dein Fahrrad draußen geklaut, benötigst Du eine zusätzliche Diebstahlversicherung (oft in erweiterten Hausratversicherungen enthalten). Angenommen, ein Einbrecher versucht Dein Rad aus dem Keller zu klauen und beschädigt es dabei – wenn er nicht erfolgreich ist und das beschädigte Rad zurückbleibt, greift die Hausratversicherung nicht unbedingt. Bei vorsätzlichen Schäden (auch im Haus) benötigst Du einen Vandalismusschutz, um einhundertprozentig abgesichert zu sein.

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