Ist eine Fahrradversicherung steuerlich absetzbar?
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Keine Sachversicherungen / Fahrradversicherungen!
- Sachversicherungen wie die Hausratversicherung, KFZ-Kaskoversicherungen und Fahrradversicherungen können grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind nur Versicherungen die Gesundheit und die Vorsorge betreffend.
- Wenn Du Dein Fahrrad beruflich nutzt, zum Beispiel als Kurier (dazu zählt nicht der Arbeitsweg), kannst Du Teile der Versicherungskosten als Betriebsausgaben geltend machen.
- Wenn Du im Berufsalltag auf Dein Fahrrad angewiesen bist und Dich bei der Arbeit vor Diebstahl oder Vandalismus schützen möchtest, solltest Du einen Steuerberater einschalten, um Ansprüche in der Steuererklärung geltend machen zu können.
Steuertipps für Berufstätige mit Rad
Du bist Arbeitnehmer und nutzt Dein eigenes Rad im Dienst
Einige Lieferservices und Imbisse stellen keine eigenen Fahrräder, sondern bieten Jobs für Kuriere mit eigenem Rad an. Auch Vertriebler fahren immer öfter mit dem Rad statt mit dem Auto von Termin zu Termin. Wenn Du Dein eigenes Fahrrad im Beruf nutzt, kann Dein Arbeitgeber möglicherweise einen Teil der Versicherungskosten übernehmen und als Betriebsausgaben geltend machen. Diese Leistung ist allerdings freiwillig und sollte bei der Einstellung verhandelt werden.
Du bist selbstständig und brauchst im Beruf Dein Rad
Die Kosten für Fahrradversicherungen können nicht als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden, wie es bei gesundheitlichen Versicherungen der Fall ist. Um einen Teil der Versicherungskosten als Betriebsausgaben abschreiben zu können, musst Du zunächst nachweisen, dass das Rad wirklich für Deinen Beruf gebraucht wird. Wenn Du nicht gerade professioneller Downhill-Biker bist oder einen privaten Kurierdienst betreibst, musst Du die Kosten für Deine Fahrradversicherung also wahrscheinlich selbst tragen.