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Nachtklausel: Versteckte Kostenfalle bei der Fahrradversicherung

Viele Versicherungsanbieter locken mit niedrigen Monatsbeiträgen für Fahrrad- und Hausratversicherungen für einfachen Diebstahl. Der Haken wird beim genauen Lesen der Verträge deutlich: Mit sogenannten Nachtklauseln schützen sich Versicherungen vor Zahlungen vor Zahlungen im Schadenfall und ersetzen geklaute Räder nur, wenn sie am Tage zwischen 06:00 und 22:00 Uhr geklaut werden. Hier erfährst Du mehr:
Besonderheiten
  • Versicherungsschutz von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • Kein Ersatz bei nächtlichem Diebstahl & Vandalismus
  • Nur für tagaktive Kunden
  • Fahrrad im Haus abstellen
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Diebstahl, Vandalismus und andere Versicherungsfälle passieren statistisch gesehen häufiger nachts als tagsüber. Mit Nachtklauseln stellen Versicherungen sicher, dass sie in diesen Fällen nicht zahlen müssen. Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags solltest Du genau Prüfen, ob eine Nachtklausel enthalten ist.
  • Nachtklauseln können nicht nur in Fahrradversicherungen eine Rolle spielen, sondern auch Teil der Hausratversicherung sein. Das bedeutet, dass Dein Fahrrad weder im Haus noch im Freien vor Diebstahl geschützt ist.
  • Um im Fall von Vandalismus oder Diebstahl (am Tag oder bei Nacht) Geld zurückzubekommen, reicht es nicht, den Schaden bei der Versicherung zu melden. Nötig ist außerdem ein Kaufvertrag mit Rahmennummer, eine Anzeige bei der Polizei und der Nachweis, dass das Rad ordnungsgemäß abgeschlossen war.

Nachtklausel: Abzocke der Versicherungsgesellschaften?

Für manche Radfahrer macht eine günstige Versicherung mit Nachtklausel sicher Sinn: Wer sein Rad nur tagsüber nutzt und abends sicher im Haus einschließt, kann so Geld sparen, sofern die Nachtklausel nur in der Fahrradversicherung und nicht in der Hausratversicherung enthalten ist. Durch dieses Versicherungsgewirr kann man natürlich nur schwer durchblicken. Generell gilt: Fahrradversicherungen mit Nachtklausel werden nur noch selten angeboten und machen nur in wenigen Fällen Sinn. Beim Abschluss einer Fahrradversicherung solltest Du deshalb darauf achten, dass sie nicht im Vertrag vorkommt.

Voraussetzungen für Rückerstattungen der Versicherung

  • Melde den Schaden innerhalb von 48 Stunden an Deine Versicherung.
  • Gebe so schnell wie möglich eine Anzeige bei der Polizei auf.
  • Behalte beim Kauf Deines Rades unbedingt die Rechnung. Eine einfache Quittung ohne Rahmennummer reicht nicht aus.
  • Auch die Rechnung für das Schloss solltest Du aufbewahren.

Wann zahlt welche Versicherung? Beispielfälle für ein besseres Verständnis

Dein Fahrrad wurde geklaut, obwohl es ordnungsgemäß abgeschlossen war.

Ist eine Nachtklausel in Deinem Vertrag enthalten und das Rad verschwindet über Nacht, zahlt die Versicherung auch mit ordnungsgemäßen Nachweisen nichts. Wird das Fahrrad aus dem Keller geklaut, ist die Hausratversicherung zuständig, wird Dein Schloss an einem Fahrradständer oder einem Laternenmast geknackt, greift die Fahrradversicherung.

Du meldest den Diebstahl bei der Versicherung, aber nicht bei der Polizei.

Jeder Versicherungsschaden muss polizeilich gemeldet werden. Durch die polizeiliche Anzeige wird sichergestellt, dass kein Versicherungsbetrug vorliegt und die Angaben stimmen. Muss die Uhrzeit eines Diebstahls wegen einer Nachtklausel genau erfasst werden, dient die in der Anzeige festgehaltene Tatzeit als verlässlicher Richtwert.

Du hast bereits Versicherungsverträge mit Nachtklauseln abgeschlossen

Wenn sowohl Deine Fahrradversicherung als auch die Hausratversicherung Nachtklauseln enthalten, bekommst Du im Fall eines nächtlichen Diebstahls kein Geld zurück. Das gilt sowohl für Diebstahlfälle außer Haus als auch für Diebstähle im eigenen Keller. In diesem Fall musst Du besonders vorsichtig sein und solltest Dein Fahrrad zur Sicherheit doppelt abschließen, wenn Du es nachts benutzt oder im Keller abstellst.

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